Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stadtführungen-Kassel 2026
§1. Vertragsabschluss:
- Buchungen können telefonisch, online, per Mail, Fax oder Post getätigt werden. Mit dem Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Gast und Stadtführungen-Kassel zustande.
- Bei kurzfristig gebuchten Führungen, bei denen es Stadtführungen-Kassel nicht mehr möglich ist, eine schriftliche Bestätigung zuzusenden, gilt die mündliche Bestätigung als verbindlich.
- Die Buchungsbestätigung enthält den Termin (Datum & Uhrzeit) der Stadtführung, den Treffpunkt, die Gruppenstärke, die Sprache sowie den Führungspreis. Bis zum Erhalt der Buchungsbestätigung sind die Preisangaben unverbindlich.
- Sollte der Gast die Änderung einer bereits bestätigten Buchung wünschen, so erhebt Stadtführungen Kassel eine Bearbeitungsgebühr von je 15,00 € zzgl. MwSt.
- Mit Erhalt der Buchungsbestätigung erkennt der Gast die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
§2. Gruppengröße:
- Die maximale Gruppengröße liegt bei 20 Personen.
- Auf Wunsch kann bei Fußführungen im Außenbereich die max. Gruppengröße auf 25 Personen erhöht werden. In diesem Fall erhöht sich das Führungshonorar um pauschal 30,00 zzgl. MwSt. Sollte auf Gastwunsch kein weiterer Gästeführer gebucht werden, nimmt Stadtführungen-Kassel Abstand von möglichen Qualitätsmängeln.
- Die maximale Gruppengröße bei Museumsführungen liegt generell bei 20 Personen in Ausnahmefällen gar bei 15 Personen.
§3. Stornierungsbedingungen:
- Bei Stornierungen und Umbuchungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 30,00€ inkl. MwSt. Bei Stornierungen 13 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Gesamtsumme, mindestens aber 35,00€ inkl. MwSt. fällig. Bei Stornierungen bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ist die Gesamtsumme zu entrichten.
- Bei Nichterscheinen des Gastes ohne vorherige schriftliche Stornierung und deren Rückbestätigung durch den Auftragnehmer wird eine Gebühr in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars erhoben.
- Stadtführungen-Kassel hat das Recht eine gebuchte Führung zu stornieren, falls der Gästeführer erkrankt und kein entsprechender Ersatz zur Verfügung gestellt werden kann.
§4. Wartezeit und Ausfallgebühren
- Der Gästeführer wartet am vereinbarten Treffpunkt maximal 15 Minuten über die vereinbarte Zeit hinaus, ohne dass die Verspätung direkt gemeldet wurde. Nach Ablauf dieser Wartezeit und Nichterscheinen des Gastes gilt die Stadtführung als unangekündigt storniert, d.h. das Gesamthonorar wird fällig.
- Bei einer Verspätung durch den Gast hat dieser keinen Anspruch mehr auf die volle Leistungserbringung. Wenn die Verfügbarkeit des Stadtführers es nicht erlaubt, die geplante Führungsdauer einzuhalten, wird diese entsprechend der Verspätung reduziert. Der Vergütungsanspruch von Stadtführungen-Kassel wird hiervon nicht berührt.
§5. Bezahlung
- Die Bezahlung des Führungspreises erfolgt per Rechnung und Überweisung.
- Das Honorar am Veranstaltungstag fällig.
- Der Rechnungsbetrag wird unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto überwiesen.
- Sollten während der Führung Einrichtungen von innen besichtigt werden, sind die Eintrittsgebühren in den jeweiligen Einrichtungen direkt vor Ort zu zahlen.
- Die Preise von Stadtführungen-Kassel enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
§6. Hinweise zur Durchführung der
Führungen:
- Die Teilnahme an der Führung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Besteller gewährleisten, dass mindestens eine Aufsichtsperson an der Führung teilnimmt. Sollte bei Kinder- und Jugendgruppen nicht mindestens eine Aufsichtsperson während der Führung anwesend sein, kann der Gästeführer die Durchführung der Stadtführung verweigern, wobei der Anspruch auf das Führungshonorar bestehen bleibt.
- Der Gästeführer ist berechtigt die Führung abzubrechen, wenn die Durchführung unzumutbar wird (z.B. durch alkoholisierte Gäste). Dies berechtigt nicht zur Minderung des Führungsentgeltes.
- Der Gast hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn es z.B. aufgrund höherer Gewalt zu kurzfristigen Änderungen von Programmbestandteilen kommt.
§7. Buchungen von Tickets für
Einzelreisende und Kleingruppen
- Erworbene Tickets können weder umgetauscht noch erstattet werden.
- Bei Erwerb eines Gutscheins ist dieser vor dem Besuch einer Stadtführung zwingend in ein gültiges Ticket umzutauschen. Die Teilnahme an einer Führung mit einem Gutschein ist nicht möglich.
- Stadtführungen-Kassel hat das Recht eine Turnusführung zu stornieren, falls der Gästeführer erkrankt und kein entsprechender Ersatz zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Kunden die gezahlten Ticketpreise ohne weitere Aufforderung zurückerstattet.